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Auf dieser Seite finden Sie die häufig gestellten Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der Berufsrevision FUTUREMEM. Bitte beachten Sie, dass das FAQ laufend ergänzt und erweitert wird.
Leistungskriterien konkretisieren (operationalisieren) die Handlungskompetenzen und beschreiben das beobachtbare Verhalten (Performanz) von Berufsfachleuten.
Leistungskriterien sind:
- als konkrete Tätigkeiten und handlungsorientiert beschrieben.
- sie sind beobacht-, mess- und beurteilbar.
- einem oder mehreren Lernorten zugeordnet.
Sie werden nach unterschiedlichen Leistungsniveaus (LN 1-6) eingestuft.
Die Handlungskompetenzen sind im Bildungsplan anhand von Leistungskriterien beschrieben. Grundsätzlich gilt, dass Handlungskompetenzen nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums erworben werden, sondern sich bis zum Ende der Ausbildung entwickeln. In der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen werden die Lernfelder ebenfalls mit Leistungskriterien beschrieben. In den Lernfeldern der Berufsfachschule ist festgelegt, wie viele Lektionen pro Leistungskriterium im Lernfeld zu absolvieren sind.
Bei der Entwicklung der Bildungspläne wurde darauf geachtet, dass diese technologieneutral und möglichst generisch formuliert sind. Somit können technologische Entwicklungen auf Ebene der Lernfelder und der Industriestandards antizipiert werden. Lernfelder und Industriestandards können relativ schnell und unkompliziert über die SKOBEQ-MEM angepasst werden, ohne dass eine Teilrevision erforderlich ist.
Da acht Berufe gemeinsam entwickelt und die Tätigkeiten eruiert wurden, mussten auf Ebene der Leistungskriterien vertikale und horizontale Überschneidungen definiert werden. Die Leistungskriterien beschreiben die konkreten Tätigkeiten einer Handlungskompetenz und waren somit die Grundlage für die Konstruktion der Lernfelder. In der Regel beziehen sich Lernfelder, insbesondere berufsspezifische, auf eine Handlungskompetenz. Es gibt jedoch auch übergeordnete Lernfelder, die sich auf mehrere Handlungskompetenzen beziehen. Die praktische Realität lässt sich jedoch nicht immer auf eine einzige Handlungskompetenz reduzieren. Diese Zusammenhänge sind auf skills.futuremem.swiss gut sichtbar.
Die Bildungspläne sind konsequent handlungskompetenzorientiert aufgebaut. Dies entspricht den heutigen Anforderungen des SBFI an einen solchen Bildungsplan. Die sechs Leistungsniveaus LN 1 bis 6 orientierten sich an Kompetenzniveaus nach NQR in den Bereichen Komplexität, Selbständigkeit, Verantwortung und Veränderlichkeit der Arbeitssituation. Diese Niveaus werden an allen drei Lernorten gleichermassen angewandt. In der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen werden die Leistungskriterien in den Lernfeldern anhand von Lernzielen, die nach Bloom taxonomisiert wurden, konkretisiert.
Der Lernfeldbaukasten ermöglicht die gemeinsame Ausbildung von Lernenden. Dies ist vor allem bei Ausbildungen mit gleicher Ausbildungsdauer sinnvoll, insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Die Schulen und ÜK-Zentren sind bei diesen Kombinationsmöglichkeiten jedoch frei. Der Lernfeldbaukasten bietet eine ideale Grundlage für solche Kombinationen. Die Leistungsheterogenität ist kein neues Phänomen. Sie kann heute neben der äusseren Differenzierung (Trennung von Lerngruppen) auch durch eine innere Differenzierung (individualisiertes Lernen innerhalb einer Lerngruppe) bewältigt werden.
Die Prüfungen von Lernfeldern und deren Noten fliessen in die Zeugnisnote der Berufsfachschule sowie in die Bewertung des Kompetenznachweises des überbetrieblichen Kurses ein. Gemäss der BiVo zählen diese Noten zu den Erfahrungsnoten. Der Lernfeldbaukasten ist kein Modulbaukasten im herkömmlichen Sinne, bei dem Module erfüllt werden müssen. Stattdessen handelt es sich um einen handlungskompetenzorientierten Lehrplan für die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse.
Es ist von entscheidender Bedeutung, Lernende auf selbstständiges Lernen vorzubereiten und sie dabei zu unterstützen. Das übergeordnete Ziel der Ausbildung sollte in der Förderung von selbstständigem Lernen bestehen. Den Lernorten wird empfohlen, die Ausbildung schrittweise von einer stark angeleiteten zu einer selbstorganisierten Lernsituation zu gestalten.
Die Lernfelder werden mit einem Mindestniveau für alle definiert. Für leistungsstärkere Lernende besteht zudem die Möglichkeit, zusätzliche Leistungskriterien zu verfolgen. Es wird empfohlen, mit Lernpfaden zu arbeiten, die verschiedene Lernaufgaben und eine innere Differenzierung umfassen. Während leistungsstarke Lernende selbstständig arbeiten, können schwächere Lernende unterstützt werden. Dies stellt keine neue Herausforderung im Rahmen der Revision dar. Diese stellt sich heute schon ein.
Die gemeinsame Entwicklung der acht Berufe sowie die Verwendung gemeinsamer Leistungskriterien gewährleisten die vertikale Durchlässigkeit. Die Bildungsgrundlagen, wie beispielsweise die Lernfelder, sind in einer Datenbank erfasst. Die Auswirkungen auf die verkürzte Ausbildung wird separat beschrieben. Die verkürzte Ausbildung wird in einem Empfehlungsschreiben für die Umsetzung durch die Trägerschaft noch näher beschrieben.
Ja, wie es heute beispielsweise bei Polymechaniker/-innen und Konstrukteur/-innen der Fall ist. Die Lernfelder werden so gestaltet, dass sie für mehrere Berufe gelten. Ob gemischte Lerngruppen gebildet werden, entscheidet die jeweilige Berufsfachschule. Mit dem Lernfeldbaukasten nimmt der Freiheitsgrad der Berufsfachschulen zu.
Die Berufsmaturitätsausbildung soll in jedem Fall möglich sein. Dies wurde verbundpartnerschaftlich und mit ausgewählten Berufsmaturitätsschulen analysiert und geprüft. In diesem Zusammenhang sprechen wir nur von der Berufsmaturität 1 (BM 1). Die Parameter für eine erfolgreiche Umsetzung parallel zum handlungskompetenzorientierten Unterricht basierend auf dem neu entwickelten MEM-Lernfeldbaukasten sind in den Umsetzungsempfehlungen BM1 (Verlinkung zu https://futuremem.swiss/umsetzung-berufsfachschulen)beschrieben.
FUTUREMEM und die Trägerschaft haben darauf keinen Einfluss – diese Entscheidung liegt bei den Kantonen. Grundsätzlich können Lernende, die ein EFZ absolvieren, bei entsprechenden Leistungen und mit Zustimmung des Betriebs die BM1 besuchen.
Das beschriebene Modell ist bisher nur von Lehrwerkstätten bekannt, die die Ausbildung vollständig unter einem Dach anbieten und entsprechende Vereinbarungen mit dem Standortkanton getroffen haben. Im klassischen Modell mit drei Lernorten ist ein solches Ausbildungsmodell der Trägerschaft nicht bekannt.
Die Betriebe und Lernenden treffen gemeinsam die Entscheidung über die Wahlpflicht-Handlungskompetenzen. Die Ausbildung erfolgt dort prioritär (wie bisher mit den Schwerpunkten). In der Berufsfachschule findet eine individuelle Integration der Wahlpflicht Handlungskompetenzen in die bereichsübergreifenden Projekte statt. Die Ausbildung der Wahlpflichthandlungskompetenzen ist primär die Aufgabe des Lehrbetriebs. In der BFS sind bereichsübergreifende Projektarbeiten zukünftig so zu gestalten, dass sie Themen der gewählten Wahlpflicht Handlungskompetenzen umfassen. Dies bedeutet, dass die Aufgabenstellungen entweder aus den Lehrbetrieben stammen oder in Zusammenarbeit mit ihnen erstellt werden können. Die organisatorische Koordination und Verantwortung liegt bei den Lehrkräften. Sollte die Lehrperson die fachliche Beurteilung nicht selbst sicherstellen können, kann sie diese beispielsweise beim entsprechenden Lehrbetrieb einfordern. Dies erfordert eine gelebte Lernortkooperation, die von motivierenden Arbeitsweisen geprägt ist, um die Lernenden dazu zu ermutigen, sich für die gewählten Wahlpflichtthemen zu engagieren.
Dies bedeutet, dass die Lernenden Aufträge, die auf den entsprechenden betrieblichen Eigenheiten basieren, entgegennehmen, diese lesen und interpretieren sowie die Aufträge selbstständig ausführen sollen. Dies umfasst alle Schnittstellen sowie vorgelagerte und nachgelagerte Prozesse. Gemäss SBFI sind die Handlungskompetenzen so formuliert, dass sie die Kompetenz am Ende der Ausbildung als voll ausgebildete Fachkraft beschreiben.
Die Voraussetzungen zur Ausbildung von Lernenden sind in den jeweiligen Bildungsverordnungen (BiVo) der Berufe festgelegt. Die maximale Anzahl Lernender pro Betrieb richtet sich nach Artikel 11 der BiVo:
1. Betriebe, die eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner zu 80 Prozent oder zwei Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner zu je mindestens 60 Prozent beschäftigen, dürfen eine lernende Person ausbilden.
2. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu 100 Prozent oder von zwei Fachkräften zu je mindestens 60 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden.
Es ist in unser aller Interesse, dass wir genügend Vorlauf haben. Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist es unerlässlich, dass Lern- und Lehrmaterialien stufengerecht und ausbildungsjahrgerecht zur Verfügung stehen. Das IAK (Informations- und Ausbildungskonzept) sieht die entsprechenden Ausbildungen mit genügend Vorlauf vor. Die Informations- und Ausbildungsanlässe werden im Jahr 2025 und 2026 angeboten und durchgeführt. Weitere Detailinformationen werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt. Derzeit liegt der Lernfeldbaukasten in einer Betaversion (skills.futuremem.swiss) vor. Im Sommer dieses Jahres wird er finalisiert und im September durch die SKOBEQ-MEM verabschiedet. Grundsätzlich können bereits jetzt Vorbereitungsüberlegungen eingeleitet werden. Im Laufe des Prozesses werden auch Lern- und Lehrmaterialien in Form von Beispielen von den Verlagen bereitgestellt.
Das Konzept sieht eine schulortspezifische Schulentwicklung vor. Die Revision kann auch mit einem traditionellen Modell umgesetzt werden. Der Lernfeldbaukasten ermöglicht den Ausbildungsstätten eine spezifische Schulentwicklung mit grösstmöglicher Flexibilität.
Die Implementierung der Lernfelder wird insbesondere in kleineren Schulen zu einer höheren Flexibilität führen. Die Lernfelder sind so formuliert, dass sie in allen Organisationformen des Unterrichts umgesetzt werden können – auch in klassischem Klassenunterricht. Bei der Umsetzung werden den Schulen gewisse Freiheiten gewährt. Die Trägerschaft schreibt den Schulen keine bestimmte Methodik vor. Im Gegenteil: Sie gibt Hilfestellungen und überlässt die konkrete Umsetzung den einzelnen Schulen.
Die Fächersystematik soll grundsätzlich abgeschafft werden. Es wird empfohlen, dass Lernfelder je nach Lehrperson und deren Kompetenzen zu Gruppen zusammengefasst werden. Im Rahmen des Lernfeldbaukastens wurde dieser Aspekt bereits durch die Lernfeldbereiche umgesetzt. Die Lernfelder der Technischen Grundlagen (LFB_Tg) stellen beispielsweise eine solche Gruppe dar. Die Empfehlung lautet, auf der Basis des Lernfeldbaukastens einen völlig neuen Stundenplan zu entwickeln.
Grundsätzlich ist dies weiterhin möglich. Die beiden Berufe weisen eine hohe Schnittmenge an relevanten Lernfeldern auf. Für die beiden Berufe wurden neu Lernfelder entwickelt, die berufsspezifisch sind.
In der BFS sind bereichsübergreifende Projektarbeiten zukünftig so zu gestalten, dass sie Themen der gewählten Wahlpflicht Handlungskompetenzen umfassen. Dies bedeutet, dass die Aufgabenstellungen entweder aus den Lehrbetrieben stammen oder in Zusammenarbeit mit ihnen erstellt werden können. Die organisatorische Koordination und Verantwortung liegt bei den Lehrkräften. Sollte die Lehrperson die fachliche Beurteilung nicht selbst sicherstellen können, kann sie diese beispielsweise beim entsprechenden Lehrbetrieb einfordern. Dies erfordert eine gelebte Lernortkooperation, die von motivierenden Arbeitsweisen geprägt ist, um die Lernenden dazu zu ermutigen, sich für die gewählten Wahlpflichtthemen zu engagieren. Die Gestaltung und Beurteilung von Projektarbeiten stellt keine neue Herausforderung dar. Diese kann unter anderem in den Weiterbildungskursen des I&A erlernt werden.
Die Ausbildung der Wahlpflichthandlungskompetenzen ist primär die Aufgabe des Lehrbetriebs. In der BFS sind bereichsübergreifende Projektarbeiten zukünftig so zu gestalten, dass sie Themen der gewählten Wahlpflicht Handlungskompetenzen umfassen. Dies bedeutet, dass die Aufgabenstellungen entweder aus den Lehrbetrieben stammen oder in Zusammenarbeit mit ihnen erstellt werden können. Die organisatorische Koordination und Verantwortung liegt bei den Lehrkräften. Sollte die Lehrperson die fachliche Beurteilung nicht selbst sicherstellen können, kann sie diese beispielsweise beim entsprechenden Lehrbetrieb einfordern. Dies erfordert eine gelebte Lernortkooperation, die von motivierenden Arbeitsweisen geprägt ist, um die Lernenden dazu zu ermutigen, sich für die gewählten Wahlpflichtthemen zu engagieren.
Der ABU-Unterricht wird gemäss den heute bekannten Vorgaben durchgeführt. Die Entscheidung, in welcher Form die Inhalte des ABU-Unterrichts in den handlungskompetenzorientierten Unterricht einfliessen, liegt bei der jeweiligen Schule oder dem jeweiligen Fachbereich. Es werden keine Vorgaben bezüglich der Gestaltung gemacht. Der Rahmenlehrplan für den ABU wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet und wird im Sommer 2026 umgesetzt.
Ja, dies obliegt heute schon den Berufsfachschulen.
Die Inhalte der Fächer Mathematik oder Physik sind weiterhin Bestandteile des Curriculums. Im Rahmen der technischen Grundlagen werden diese in den Lernfeldern handlungskompetenzorientiert vermittelt. Diese sind so gestaltet, dass sie sich an Arbeitssituationen orientieren. Die inhaltliche Tiefe wird auch weiterhin ein entscheidendes Kriterium sein. Die Lernfelder der technischen Grundlagen sind auch diejenigen Lernfelder nebst anderen, die für die Berufsmaturität dispensiert werden können.
In der Bildungsverordnung (BiVo) sind die Lektionen pro Handlungskompetenzbereich und Lehrjahr ausgewiesen. In einigen Berufen werden für die Semesternoten zwei Handlungskompetenzbereiche zusammengefasst. Die Lektionenzahl ist mit den Kantonen und dem Bund abgesprochen und auf den Lernfeldbaukasten abgestimmt.
Da Lernfelder Inhalte mehrerer Handlungskompetenzen enthalten können, ist eine exakte Stundenzuweisung pro einzelner Handlungskompetenz nicht sinnvoll und daher auch nicht ausgewiesen. Die empfohlenen Lektionen pro Lernfeld sind im Lehrplan der Berufsfachschulen ersichtlich.
Die Ausbildung der Wahlpflichthandlungskompetenzen ist primär die Aufgabe des Lehrbetriebs. In der BFS sind bereichsübergreifende Projektarbeiten zukünftig so zu gestalten, dass sie Themen der gewählten Wahlpflichthandlungskompetenzen umfassen. Dies bedeutet, dass die Aufgabenstellungen entweder aus den Lehrbetrieben stammen oder in Zusammenarbeit mit ihnen erstellt werden können. Die organisatorische Koordination und Verantwortung liegt bei den Lehrkräften. Sollte die Lehrperson die fachliche Beurteilung nicht selbst sicherstellen können, kann sie diese beispielsweise beim entsprechenden Lehrbetrieb einfordern. Dies erfordert eine gelebte Lernortkooperation, die von motivierenden Arbeitsweisen geprägt ist, um die Lernenden dazu zu ermutigen, sich für die gewählten Wahlpflichtthemen zu engagieren.
Der Lernfeldbaukasten sieht total 19 Lernfelder im Bereich “technische Grundlagen”, “technisches Englisch” und "Arbeiten mit Projekten" vor, um diese für die BM 1-Lernenden dispensieren zu können. Damit ist gewährleistet, dass sowohl ein separatives wie auch integratives Modell von den Berufsfachschulen umgesetzt werden kann.
Siehe dazu das Dokument auf der Webseite (https://futuremem.swiss/umsetzung-berufsfachschulen) und die Umsetzungsempfehlungen der SBBK (für die Kantone und die BFS)
Die Umsetzung der Berufsmaturität (BM) liegt nicht in der Verantwortung der Trägerschaft, da sie einem eigenen Rahmenlehrplan folgt. Der Lehrplan der Berufsfachschulen stellt jedoch geeignete Rahmenbedingungen bereit, um die Integration der BM zu erleichtern.
Insbesondere in den ersten beiden Lehrjahren sind Lernfelder definiert, von denen BM-Lernende dispensiert werden können. Dadurch lassen sich sowohl integrierte als auch separierte BM-Modelle realisieren – mit dem Ziel, den Berufsfachschulunterricht auf maximal zwei Tage pro Woche zu begrenzen.
Die Entscheidung über die konkrete Integration dieser dispensierbaren Lernfelder obliegt den zuständigen kantonalen Stellen, nicht der Trägerschaft.
Weitere Infos: https://futuremem.swiss/umsetzung-berufsfachschulen.
Eine gemeinsame Ausbildung wird von der Revision nicht vorgeschrieben. Allerdings gibt es Lernfelder, die von Lernenden unterschiedlicher Berufe besucht werden können. Dabei ist zu beachten, dass Lernende bereits heute je nach Betrieb unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen. Die Entscheidung über eine gemeinsame Durchführung liegt letztlich bei den jeweiligen Anbietern.
Die steigende Komplexität führt dazu, dass keine Reduktion der ÜK-Tage stattfindet. Vielmehr werden in bestimmten Berufen ÜK-Tage vom verpflichtenden in den Wahlpflichtbereich (PM/PR/MP/AU/AM) verlagert. In einzelnen Berufen wie PR, KR und AU wird die Gesamtzahl der ÜK-Tage sogar angehoben. Die genaue Anzahl und Aufteile ist in der jeweiligen BIVO Art. 8 festgelegt.
Die Trägerschaft hat bereits die Ausführungsbestimmungen für die überbetrieblichen Kurse in Angriff genommen und unter anderem eine QualüK-MEM auf der Basis der QualüK der SBBK entwickelt. Ziel ist hier eine schweizweite Qualitätssicherung der Ausbildung der üK Leistungskriterien an allen 3. Lernorten.
Ein einheitlicher Kompetenznachweis für jeden ÜK unter Berücksichtigung der Arbeitsmenge, Arbeitsqualität, Verbindung von Theorie und Praxis, den in den Lernfeldern zugeordneten Leistungskriterien sowei den Methoden-, Selbst-, und Sozialkompetenzen. Für die Umsetzung sind die Kantone verantwortlich.
Die Realisierung erfolgt über die bereichsübergreifenden Projekte, die im aktuellen Ausbildungskonzept bereits vorhanden sind. Dieser Unterricht ist nicht als klassischer Unterricht zu verstehen. Die Projekte werden von den Lernenden gesteuert, indem sie ihre Wahlpflichthandlungskompetenz in die Projektarbeit integrieren. Die Lehrpersonen übernehmen in diesen Projekten eine begleitende Funktion und sind nicht dazu verpflichtet, Unterricht nach Wahl anzubieten. Die Organisation der bereichsübergreifenden Projekte obliegt den Schulen. Es besteht die Möglichkeit, kleinere Lektionenblöcke über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Blocktagen zu organisieren. Die Ausbildung auf den Wahlpflichthandlungskompetenzen findet im 3. und 4. Lehrjahr statt. Die Koordination erfolgt durch die Lernenden, indem sie ihre Wahlpflicht in die bereichsübergreifende Projektarbeit integrieren.
FUTUREMEM hat sich aufgrund der Rückmeldungen dafür eingesetzt, die Erfahrungsnote auch unter Berücksichtigung der Lernstunden an den beteiligten Lernorten zu verteilen. Diese ist in der BIVO für alle acht Berufe gleich festgelegt: 75 % BFS und 25 % ÜK.
Ja, weil dies nun so in den BiVo’s festgelegt ist. Dies ist notabene eine breit abgestützte Forderung aus der MEM-Bildungslandschaft, da in den üK auch geleistet wird. Diese Leistungen sollen sich auch in einer Form im QV niederschlagen. Die Leistungen aus den Wahlpflicht ÜK's werden ebenfalls ins QV einfliessen.
In den üK wird die Ausbildung gemäss den definierten Inhalten in den Bildungsplänen und den entsprechenden Lernfeldern initiiert und eingeführt. Für die Vertiefung und Festigung der gelernten Fertigkeiten ist jeder Lehrbetrieb individuell verantwortlich bis zur Teilprüfung.
Nur mit dem Durchlaufen der üK-Kurse kann ein Lernender noch nicht an der Teilprüfung antreten. Die gelernten und im Betrieb gefestigten Handlungskompetenzen werden u.a. mit der Teilprüfung geprüft.
Ja und Nein. Die in den ÜK vermittelten Handlungskompetenzen sollen im Betrieb weiter gefestigt werden. Einzelne Handlungen (z. B. Messen und Prüfen) werden in verschiedenen ÜK wiederholt und dabei in einem anderen Kontext angewendet. Die Handlungskompetenzen im Bildungsplan definieren den angestrebten Stand am Ende der Ausbildung. Zum Zeitpunkt der Teilprüfung können oder müssen diese Handlungskompetenzen noch nicht vollständig vorhanden sein..
Siehe Antwort «Aufgabe der üK-Ausbildung und Teilprüfung»
Nein, künftig gibt es beim PM nur noch ein einheitliches Profil – es entspricht dem heutigen E-Profil. In den Lernfeldern wird ein Mindestniveau für alle definiert. Für leistungsstarke Lernende sind zusätzliche, anspruchsvollere Inhalte vorgesehen.
Viele Lernende, die bisher ein G-Profil absolvierten, werden künftig dem Beruf Produktionspraktiker*in (PR) zugeordnet. Die Durchlässigkeit von PR zu PM wird durch vertikale Leistungskriterien sichergestellt – so kann eine verkürzte Zweitlehre (2 Jahre) ermöglicht werden. Zudem ist geplant, dass PR und PM in bestimmten Bereichen dieselbe Teilprüfung absolvieren. Dieser identische Prüfungsteil kann bei einem Berufswechsel angerechnet werden.
(Nähere Informationen finden sie im Dokument «Differenzierung PM-PR-MP»).
Die neue Ausbildung entspricht tendenziell dem heutigen E-Profil – basierend auf der Anzahl Lektionen an der Berufsfachschule und den den Handlungskompetenzen zugeordneten Leistungskriterien.
Dabei gilt: Für alle Lernenden wird ein verbindliches Mindestniveau definiert. Zusätzlich bieten die Lernfelder weiterführende, anspruchsvollere Inhalte für leistungsstarke Lernende.
Der Handlungskompetenzbereich d dient einerseits dem projektorientierten, andererseits dem vernetzten Arbeiten über mehrere Handlungskompetenzbereiche hinweg (heutige Schwerpunktausbildungen).
Dabei ist zu beachten, dass Handlungen in diesem Bereich mit einer grösseren Verantwortung und Weitsicht auszuführen sind. Die dabei zu bearbeitenden Aufgaben sind im Schwierigkeitsgrad so zu wählen, dass sie am Ausbildungsstand entsprechen und im letzten Lehrjahr das Niveau eines ausgelernten Fachmanns erreichen. Es versteht sich von selbst, dass den Berufslernenden in der Regel keine Arbeiten/Projekte/Aufgaben für einen Absolventen einer tertiären Ausbildung ohne eine entsprechende Beaufsichtigung/Führung gegeben werden.
> PM: Das Schleifen ist keine Pflicht mehr
> PR: Die CNC-Bearbeitung und die Montagetechnik (nur Grundlagen) werden Pflicht.
> MP: Keine Änderungen
(nähere Informationen finden sie im Dokument «Differenzierung PM-PR-MP»)
Ja, der PR wird weiterhin wählen können. Neu ist auch die CNC-Bearbeitung möglich.
> nähere Informationen finden sie im Dokument «Differenzierung PM-PR-MP»).
Ja, man kann wie bis anhin zwischen konv.- und CNC-Drehen und -Fräsen wählen (nähere Informationen finden sie im Dokument «Differenzierung PM-PR-MP»)
Beim MP wird gemäss BiVo 1 Jahr angerechnet (somit dauert die Lehre zum PR noch 2 Jahre).
Beim PR gibt es in der BiVo keine Definition mehr, wieviel Zeit angerechnet wird. Dies liegt in der Verantwortung der Kantone. Die Bildungspläne und die Lernfelder für die Schule sind aber so aufgebaut, dass die PM-Lehre in zwei Jahren absolviert werden kann.
(nähere Informationen finden sie im Dokument «Differenzierung PM-PR-MP»)
Die Trägerschaft (Swissmem und Swissmechanic) werden weiterhin je Lern- und Lehrmedien anbieten. Swissmechanic konzentriert sich auf üK Lern- und Lehrmedien, Swissmem bietet weiterhin für alle 3 Lernorte Lern-/Lehrmedien an. Die Basis für die didaktisierten Lern- und Lehrmedien sind die Lernfelder (= «Rohinhalte»). Die neu zu entwickelnden Lern- und Lehrmedien werden sowohl in digititaler und wenn möglich in gedruckter Form beziehbar sein. Zudem bestehen auch haptisch anwendbare Lernformen wie z.B. Bausätze. Die jeweiligen Verlagsorganisationen der Träger werden rollend über den Stand der Weiterentwicklungen informieren.
Die Trägerschaften werden die Bildungsmedien so früh und sinnvoll wie möglich bereitstellen. Bei der Entwicklung sind die Lernorte beteiligt.
Die Lernfeldkonzeption für die BFS und üK ist in der finalen Entwicklung. Mit skills.futuremem.swiss besteht ein Tool und der Einblick in den aktuellen Entwicklungsstand.
Weil beide Verbände ihre Schwerpunkte unterschiedlich definiert haben.
Die Kompetenzen werden in der für die Lernenden verbindlichen Lernumgebung techLEARN geführt. Die Lernenden führen ihre Lern- und Leistungsdokument selbst, die Berufsbildner/-innen validieren diese und erstellen daraus den Bildungsbericht.
Nein, die in den Bildungsplänen definierten MEM-Industriesektoren entsprechen nicht den von Swissmem veröffentlichten Industriesektoren. Ziele und Systematik der MEM-Industriesektoren sind im Anhang 1 der Bildungspläne beschrieben und auch auf der Website einsehbar: https://futuremem.swiss/lernortübergreifend.
Nein, die betriebliche Ausbildung (Wahlpflichtausbildung) soll ein grosser Anreiz für die Betriebe sein, dass diese Fachkräfte für Ihre Kompetenzen und Skills ausgebildet werden können, mit der Idee, dass doch der eine oder andere Lernende anschliessend als Fachspezialist eingestellt und beschäftigt werden kann. – Zudem ist die Ausbildung, vor allem mit den transversalen Kompetenzen so ausgelegt, dass die Lernenden Werkzeuge kennen lernen, um sich selbst laufend weiterzubilden. – Es ist heute eher unwahrscheinlich, dass ein Mitarbeiter ab der Ausbildungszeit bis zur Pensionierung mit derselben Aufgabe im selben Betrieb verbleiben wird. Der Wandel in der Berufswelt ist gross, stetig und schnell. Dennoch braucht es auch ausgebildete Fachspezialist/innen, welche aktuelle Herausforderungen professionell bearbeiten können.
Dazu sind bereits und werden noch viele Anstrengungen und Bestrebungen vorgenommen im Rahmen von «Faszination-Technik». - Faszination-Technik ist als eigener Verein ausgelagert aus dem Berufsrevisionsprojekt FUTUREMEM, mit der Aufgabe, auf nationaler Ebene Branchen- und Berufsmarketing professionell zu betreiben z.B. mit starkem Einbezug von Social-Media-Kanälen. Auch regionale und betriebsinterne Aktionen in diesem Bereich werden mit der "Toolbox Faszination Technik" durch geeignete Tools, Präsentations-, wie auch Bildmaterial unterstützt. Zudem treten wir bereits seit ca. 10 Jahren an mehreren Berufsmessen mit dem Brand «Faszination Technik» auf, um auf unsere faszinierende Branche und unsere Berufe hinzuweisen. Die gemeinsame Strahlkraft wird national - regional - lokal - regional - national angestrebt. Brücken vom Branchen- und Berufsmarketing zum Lehrstellenmarketing und vice-versa gilt es gemeinsam sicherzustellen.